.   Kleingärtnerverein
Barsinghausen e.V. 1. + 2. Platz im Bezirkswettbewerb 2016/17
Restbeträge für die Müritz-Fahrt / Krankenhaus-Aufenthalt des Vorsitzenden / Aushänge >
< Gemeinschafts- und Wochenarbeit Kolonie "Deisterblick"

27.03.2019

Heckenschnitt

Zu beachtende Zeiträume für den Schnitt


Liebe Gartenfreunde,

wie bereits den Medien zu entnehmen war, dürfen Hecken ab dem 1. März und dem 30. September eines jeden Jahres nicht oder nicht "stark" geschnitten werden. Es werden bei Nichteinhaltung vom Gesetzgeber hohe Bußgelder angedroht.

Analog zu dieser gesetzlichen Neuregelung hat der Vorstand beschlossen, folgende Verfahrensweise festzulegen:

In der Zeit vom 1. März bis zum 30. Juni eines jeden Jahres darf kein Heckenschnitt erfolgen.

In der Zeit vom 01. Juli bis zum 30. September darf nur ein Formschnitt vorgenommen werden. Unter Formschnitt ist zu verstehen, dass nur neue und nach außen wachsende Triebe gekürzt werden dürfen.

Wir bitten um Einhaltung dieser Regelung, damit Diskussionen wie in der Vergangenheit vermieden werden können.

Euer Vorstand


Impressum und Datenschutz | Kontakt